Sämtliche Tätigkeiten im Rahmen der Sportförderung sollen der Fachstelle Sport in der Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben helfen und dabei einen Beitrag zur effizienten und nachhaltigen Befriedigung der unterschiedlichen Bedürfnisse der Kantonsbevölkerung nach Bewegungs- und Sportmöglichkeiten leisten.
Artikel 121 der Kantonsverfassung vom 27. Februar 2005 hält fest: "Kanton und Gemeinden fördern den Sport."
Der Auftrag zur kantonalen Sportförderung ist in der Verordnung über die Fachstelle Sport und die Sportkommission vom 3. November 1999 geregelt. Die Ziele, die damit erreicht werden sollen, sind im Sportpolitischen Konzept des Kantons enthalten, welches der Regierungsrat am 5. April 2006 festgesetzt hat.
Hauptziel der kantonalen Sportförderung ist die Schaffung guter Rahmenbedingungen, damit möglichst viele Menschen im Kanton Zürich sich sportlich betätigen.
Ein Teil der Erträge aus Lotterien, Losverkäufen und Sportwetten der Swisslos kommt dem Sport in der Schweiz zu Gute. Der Kanton Zürich partizipiert am Gesamtertrag von Swisslos. In den letzten Jahren flossen jährlich über 10 Millionen Franken dieses Ertrags in den kantonalen Sportfonds.
Diese Gelder sind zweckgebunden für den Jugend- und Breitensport im Kanton einzusetzen.