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Sportförderung


Tätigkeitsfelder

Die Sportförderung an der Fachstelle Sport umfasst vier hauptsächliche Tätigkeitsfelder, nämlich

die Unterstützung von Sportanlagen,
die Unterstützung von Sportanlässen,
die Unterstützung von Projekten von Dritten sowie
die Initiierung und Durchführung von eigenen Projekten.

Sämtliche Tätigkeiten im Rahmen der Sportförderung sollen der Fachstelle Sport in der Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben helfen und dabei einen Beitrag zur effizienten und nachhaltigen Befriedigung der unterschiedlichen Bedürfnisse der Kantonsbevölkerung nach Bewegungs- und Sportmöglichkeiten leisten.

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Studie "Sport im Kanton Zürich"

Informationen über das Sportverhalten und die Sportwünsche der Zürcher Bevölkerung.

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Sportstätteninventar

Angaben zu rund 1'700 Sportanlagen im Kanton Zürich online abrufbar.

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KASAK ZH

Am 2. Mai 2007 wurde das kantonale Sportanlagenkonzept vom Regierungsrat festgesetzt.

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Bewegungs- und Sportnetz

Zusammenarbeit verschiedener Akteure des Sports auf lokaler Ebene.

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Safety in adventures

Zertifizierung kommerzieller Anbieter von Trend- und Risikosportarten.

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Vita Parcours

Broschüre mit den 53 Vita Parcours des Kantons Zürich.

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Rechtsgrundlagen

Artikel 121 der Kantonsverfassung vom 27. Februar 2005 hält fest: "Kanton und Gemeinden fördern den Sport."

Der Auftrag zur kantonalen Sportförderung ist in der Verordnung über die Fachstelle Sport und die Sportkommission vom 3. November 1999 geregelt. Die Ziele, die damit erreicht werden sollen, sind im Sportpolitischen Konzept des Kantons enthalten, welches der Regierungsrat am 5. April 2006 festgesetzt hat.

Hauptziel der kantonalen Sportförderung ist die Schaffung guter Rahmenbedingungen, damit möglichst viele Menschen im Kanton Zürich sich sportlich betätigen.

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Kantonaler Sportfonds

Ein Teil der Erträge aus Lotterien, Losverkäufen und Sportwetten der Swisslos kommt dem Sport in der Schweiz zu Gute. Der Kanton Zürich partizipiert am Gesamtertrag von Swisslos. In den letzten Jahren flossen jährlich über 10 Millionen Franken dieses Ertrags in den kantonalen Sportfonds.

Diese Gelder sind zweckgebunden für den Jugend- und Breitensport im Kanton einzusetzen.

Mit Geldern aus dem kantonalen Sportfonds werden vor allem Sportverbände und -vereine sowie Sportanlagen, Sportanlässe und Projekte von Dritten unterstützt.

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© 2003 Fachstelle Sport des Kantons Zürich